Praxis für Psychotherapie
Dipl.-Psych. Katja Losleben

Therapie

Psychotherapie im Allgemeinen

Psychotherapie umfasst bewusste und geplante Maßnahmen mit dem Ziel, eine behandlungsbedürftige psychische Störung zu heilen oder zumindest den Leidensdruck zu vermindern. Grundlage dafür sind anerkannte wissenschaftliche Theorien, die Erklärungsmodelle für psychische Störungen beinhalten und eine Basis für das therapeutische Vorgehen bieten. Die Wirksamkeit der therapeutischen Maßnahmen muss durch kontrollierte Studien wissenschaftlich nachgewiesen sein. In Deutschland gibt es drei zugelassene Richtlinienverfahren, die von den Krankenkassen bezahlt werden: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie.

Meine therapeutische Ausrichtung - Verhaltenstherapie

Als Verhaltenstherapeutin erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam Möglichkeiten, sich selbst besser zu regulieren und ungünstige Denk- und Verhaltensmuster zu verändern. In der Verhaltenstherapie wird davon ausgegangen, dass wir Denk- und Verhaltensmuster im Laufe unseres Lebens durch Lernprozesse erwerben. Psychischen Störungen liegen dabei oft ungünstige bzw. dysfunktionale Muster zugrunde. In der Therapie wird daran gearbeitet, diese bewusst zu machen und durch neue Erfahrungen im Sinne eines Umlernens zu verändern. Dabei ist die aktive Mitarbeit der Patientinnen und Patienten eine wichtige Bedingung für den Therapieerfolg.

Darüber hinaus ist mir ein ressourcenorientiertes Vorgehen wichtig, welches vorhandene Stärken, funktionale Bewältigungsstrategien und Kompetenzen weiter ausbaut bzw. diese neu entwickelt.

Ablauf und zeitlicher Rahmen

Vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie ist ein Gespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde verpflichtend, es sei denn, es erfolgte im Vorfeld bereits eine stationäre Behandlung. Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung des Behandlungsbedarfs und ggf. alternativer oder weiterführender (Behandlungs-)Möglichkeiten. Bei dringendem Behandlungsbedarf kann zur Vermeidung eines stationären Aufenthaltes eine Akutbehandlung (24x 25 Minuten bzw. 12x 50 Minuten) erfolgen.

Wird eine ambulante Psychotherapie empfohlen, erfolgt in den bis zu vier probatorischen Sitzungen zu Beginn eine ausführliche Anamnese, eine Diagnosestellung und die Erstellung eines Behandlungsplans. Im Verlauf dieser probatorischen Phase der Therapie, spätestens aber an deren Ende wird beim zuständigen Kostenträger der Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Je nach Behandlungsplan kann eine Kurzzeittherapie 1 mit 12 Therapieeinheiten, ggf. eine Kurzzeittherapie 2 mit weiteren 12 Therapieeinheiten oder eine Langzeittherapie mit insgesamt 60 Therapieeinheiten beantragt werden.

Die therapeutischen Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden anfangs meist wöchentlich statt. Im Verlauf der Therapie können sich in Abhängigkeit vom Therapiefortschritt die Zeiträume zwischen den Sitzungen verlängern.


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